Fahrschule

Rudi Beyer

Theorie + Praxis

Wenn Sie sich entschließen, bei uns Ihre Theoriestunden zu absolvieren können Sie sicher sein, dass Sie in einer gemütlichen kleinen Gruppe unterkommen werden und darin entspannt lernen können.

 

Der Grundstoff bleibt für alle Klassen gleich und umfasst Vorfahrts- und Verkehrsregeln, Geschwindigkeit, Abstand, Verkehrsbeobachtung, Straßenverkehrssysteme, es wird auch auf den Risikofaktor Mensch eingegangen, um nur einige der theoretischen Themen zu nennen...

Der Theorieunterricht findet mit modernen Medien ( PC+Beamer) statt.

Theoretischen Unterricht bieten wir Ihnen an 2 Tagen in der Woche

Dienstags und Donnerstag ab 19:00 Uhr an.

Sonderunterrichte können - nach Absprache- auch an anderen Tagen stattfinden.

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Wie lang dauert die Ausbildung mindestens:

KLasse: B

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden  Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

BF17

Bei BF 17 gelten die gleichen Regeln wie für die Kl B. Jedoch kann mit der Ausbildung bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Für die Klasse BF17 benötigt ihr mindestens 1 Begleitperson ( nach oben offen)  .Die Begleitperson(en) müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B und maximal 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei ( KBA Flensburg).Für die Begleitpersonen müssen entsprechende Anträge ausgefüllt werden:Download:


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B96

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)( entfällt wenn die Schlüsselzahl 96 gleichzeitig mit der Kl. B oder BF 17 beantragt wird.)

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

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BE diese Klasse bilde ich nicht mehr aus!


Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

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AM  diese Klasse bilde ich nicht mehr aus!

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung                                

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A1 + A2 + A  nur noch Aufstieg von A1 auf A2 oder A2 auf A

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

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Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Bei Ersterteilung Kl A1 , A2 , A sind
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  •  vorgeschrieben.
  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Jedoch hat der Fahrlehrer sich von den Fahrfertigkeiten des Fahrschülers zu überzeugen bevor er sie / ihn zur Prüfung vorstellt.
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